Gemäss Satzungen der Vereinigung Böhmisches Paradies (nachfolgend nur Vereinigung) ist diese Beitragsordnung der Vereinigung genehmigt und ausgegeben. Die Beitragsordnung wird durch die Vollversammlung der Vereinigung genehmigt.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird auf Entwurf des Verwaltungsrates durch die Vollversammlung auf die durch Geschäftsordnung der Vereinigung festgelegte Weise genehmigt.
Der Mitgliedsbeitrag wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres festgelegt. Die Fälligkeit des Jahresmitgliedsbeitrags ist jedes Jahr bis Ende Februar. Die neu angenommenen Mitglieder sind verpflichtet den Mitgliedsbeitrag innerhalb von 2 Monaten ab Annahme für Mitglied zu bezahlen. Erlischt einem Mitglied der Vereinigung die Mitgliedschaft, werden weder Mitgliedsbeitrag noch sein proportionaler Teil zurückgegeben.
Entsteht die Mitgliedschaft in der Vereinigung im 2. Halbjahr eines Kalenderjahres, bezahlt der Mitglied eine Hälfte des Jahresmitgliedsbeitrags.
In Turnov, den 15.3.1999