ZEHN GEBOTE DES RADFAHRERS
1. Ich befolge das Rechtsfahrgebot in Bezug auf andere nicht motorisierte Touristen und Radfahrer. Ich bin mir bewusst, dass alle Radfahrer je nach meinem Verhalten von anderen Menschen beurteilt werden.
2. Ich verringere das Tempo, wenn ich mich anderen Radfahrern nähere und überhole sie sehr vorsichtig.
3. Ich behalte die Geschwindigkeit immer unter Kontrolle. In die Kurven fahre ich immer mit dem Wissen, dass sich dort jemand befinden kann.
4. Ich fahre auf den dafür bestimmten Radwegen und verlasse niemals die markierten Wege - ich verursache damit der Vegetation keine Schäden und erhöhe nicht das Potenzial der Erosion.
5. Ich störe keine Wild- oder Haustiere.
6. Ich werfe keinen Abfall weg.
7. Ich respektiere die Markierung der Wege und die öffentlichen und privaten Bereiche.
8. Ich passe das Ziel meinen Fähigkeiten, meiner Ausstattung, dem Terrain sowie dem Wetter bzw. der Wettervorhersage an.
9. Ich fahre nicht alleine in abgelegene Gebiete. Ich hinterlasse immer jemandem eine Nachricht über das Ziel meiner Fahrt und die Zeit meiner voraussichtlichen Ankunftszeit.
10. Ich trage immer den Fahrradhelm.